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Berufung

„Kommt und seht!“
Joh 1, 39

Wie wird man Schwester vom Gemeinsamen Leben in Maria Bronnen?

Kandidatur

Die Kandidatur ist die Zeit vor dem eigentlichen Klostereintritt. Die (junge) Frau interessiert sich für ein Leben in unserer Schwesterngemeinschaft. Sie pflegt einen regelmäßigen Kontakt mit der Gemeinschaft durch Besuche im Kloster (z.B. an Wochenenden oder in den Ferien) und Gespräche mit der Oberin. Wenn sie entschieden ist, zu prüfen, ob sie zu einem Leben in unserer Gemeinschaft berufen ist, lebt sie einige Zeit (2-6 Monate) als Kandidatin im Kloster mit.
Die Eingliederung einer Kandidatin in unsere Schwesterngemeinschaft ist eine freie Entscheidung aus dem Glauben als Antwort auf den Ruf Gottes, seitens der Kandidatin wie der Gemeinschaft.
Kandidatinnen (Postulantinnen) sollen das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Postulat

Entscheidet sich die Kandidatin den Weg im Orden weitergehen zu wollen, kommt sie in Rücksprache mit der Oberin ins Postulat.
Die Postulatszeit ist individuell verschieden, jedoch nicht länger als 1 Jahr.

Noviziat

Vor der Zulassung einer Kandidatin zum Noviziat soll diese bereits in einer Vorbereitungszeit von angemessener Dauer in unserer Gemeinschaft gelebt haben. Diese Zeit, in der sie die Gemeinschaft jederzeit verlassen kann, dient dazu, unsere Lebensform kennenzulernen.
Das Noviziat ist eine Zeit der Einübung in unsere Lebensform und der Erprobung der Kandidatin durch die Gemeinschaft, die vor allem durch unser „Gemeinsames Leben“ geschehen.
Die Noviziatszeit beträgt zwei Jahre, von denen mindestens eines am vorgesehenen Noviziatsort verbracht werden muss.

zeitliche Versprechen

Die zeitlichen Versprechen sind die Vorbereitung für die später vorgesehenen Versprechen auf Lebenszeit.
Die zeitlichen Versprechen werden auf drei Jahre abgelegt.
Durch ihre Versprechen verpflichtet sich die Schwester, nach den Evangelischen Räten gemäß unseren Statuten zu leben.
Mit dem Ablauf der ersten zeitlichen Versprechen können diese bis zu zweimal für weitere drei Jahre erneuert werden.

Versprechen auf Lebenszeit

Durch diese Versprechen weiht die Schwester ihr ganzes Leben Gott und dem Dienst für das Reich Gottes. Als Bedingung für die Zulassung sind mindestens sechs Jahre zeitlicher Versprechen erforderlich.

Professmedaille
Professmedaille
Übergabe des weißen Schleiers zur zeitlichen Profess
Übergabe des weißen Professschleiers bei den zeitlichen Versprechen
Übergabe der Professmedaille bei der zeitlichen Profess
Übergabe der Professmedaille bei den zeitlichen Versprechen
Segensgebet bei der Profess auf Lebenszeit
bei der Hl. Messe zum Versprechen auf Lebenszeit
Jede dieser Schwestern hat ihre eigene Berufung
Versprechen auf Lebenszeit 2022